Jetzt zur Weihnachtszeit machen sich so manche Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, auf den Weg und besuchen ihre Freunde / Angehörigen über die Feiertage. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin: "Verbraucher, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und über die Feiertage ihre Angehörigen besuchen, müssen während ihrer Abwesenheit nicht immer das volle Entgelt entrichten. Ab einer Abwesenheit von vier Tagen verringern sich die Kosten." Lesen Sie hier die ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Brandenburg Weihnachten zu Besuch bei Angehörigen
(Tip am Rande: auf dieser interaktiven Karte finden Sie auch eine Filiale der Verbraucherzentrale in Ihrer Näche: http://www.verbraucherzentrale.de/ )
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...