Montag, 10. Dezember 2012
Verbraucherzentrale warnt Verbraucher vor Nutzung so genannter B2B - Großhandelsplattformen
Restposten als Super-Schnäppchen: ein iPhone für 99 € oder ein iPad für 299 €. Klingt erst mal toll und verführerisch. Werden solche Angebote über eine Großhandelsplattform (B2B) angepriesen, ist das mit etwas Vorsicht zu geniessen. Denn dann gelten andere Rechtsansprüche wie bei "normalen" Einkaufsplattformen, bei denen der Kunde als Endkunde gilt (wir berichteten darüber bereits hier) Nun warnt noch einmal die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor möglichen Gefahren: vz Sachsen Anhalt: Ärger mit dem Business
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...