Beim Online-Kauf orientien sich viele potenzielle Käufer nicht nur am Preis, sondern auch an den Bewertungen, die andere Verbraucher auf entsprechenden Portalen selbst verfassen und veröffentlichen können.
Allerdings weisen Untersuchungen und Medienberichte immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen im Internet in vielen Fällen nicht authentisch sind, weil sie z.B. von einem Computer generiert wurden oder weil der Bewertende eine Gegenleistung erhalten hat, ohne dass dies transparent gemacht wird.
Das Bundeskartellamt schaut sich nun in den den kommenden Monaten solche Internet-Portale genauer an; denn falls Verbraucher aufgrund nicht-authentischer Bewertungen zu falschen geschäftlichen Entscheidungen verleitet werden, kann dies einen Verbraucherrechtsverstoß darstellen.
Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt. | Quelle: Bundeskartellamt
Montag, 10. Juni 2019
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