Um während der Sommerferien stark befahrene Fernstraßen zu entlasten, hat das Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Samstage im Juli und August ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger erlassen.
Mit dieser Ferienreiseverordnung ergänzt das BMVI das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, welches das ganze Jahr über besteht.
Hier gibt es die Liste mit den Strecken, auf denen die Ferienreiseverordnung gilt:
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