Der Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH) hat in seinem heutigen (18.06.2019) Urteil festgestellt, "(...) dass die Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt und gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs verstößt".
Und weiter:
"Hinsichtlich des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stellt der Gerichtshof fest, dass die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirkt, dass die von diesen entrichtete Infrastrukturabgabe vollständig kompensiert wird, so dass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt. (...)"
Quelle und ganzer Text (PDF, 165 KB):
Beliebteste Artikel
-
Weil darin ein erhöhter Gehalt an Chlorpyrifos festgestellt wurde, gibt es eine Verzehrwarnung für: Bildquelle: ardo N. V. Rote und gelbe ...
-
Ransomware ist eine Form von schädlicher Software ("Schadware"), die von Kriminellen eingesetzt wird, um ihre Opfer zu erpressen (...
-
Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor Betrügern, die versuchen, angeblichen Covid-19-Impfstoff anzubieten und stellt klar: Der Impf...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf seiner Webseite einen kostenlosen Röntgenpass zum Herunterladen veröffentlicht: Röntgenpass
-
Weil bei dem Artikel erhöhte Chrom-VI-Werte festgestellt wurden, ruft TK Maxx zurück: Bildquelle: Rückruf TK Maxx Braune Damen-Lederhandschu...
-
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) startet am 17. Februar 2021 ihre diesjährige Online-Fastenaktion der Kampagne „Alko...
