Montag, 17. Juni 2019

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Um die duale berufliche Bildung in Deutschland gegenüber dem Studium attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Das vorrangige Ziel dieser Novelle ist es, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen zu erreichen.

Hier die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:

"Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt. 

Zugleich böte die Novellierung die Gelegenheit, etwa durch Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, durch größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen oder durch die Streichung gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren zu modernisieren und zu verkürzen, um unnötige Bürokratie abzubauen."     |    Quelle: Bundesregierung

Der Gesetzentwurf mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden: 19/10815

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