Um die duale berufliche Bildung in Deutschland gegenüber dem Studium attraktiver zu machen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. Das vorrangige Ziel dieser Novelle ist es, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen zu erreichen.
Hier die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:
"Die Einführung einer ausbalancierten und unbürokratischen
Mindestvergütung für Auszubildende im BBiG, die Stärkung und
Weiterentwicklung der "höherqualifizierenden" Berufsbildung mit
transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und
attraktiven Abschlussbezeichnungen, die Verbesserung der Durchlässigkeit
auch innerhalb der beruflichen Bildung und die Optimierung der
Rahmenbedingungen des BBiG insbesondere für rechtsbeständige und
hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt.
Zugleich böte die Novellierung die Gelegenheit, etwa durch
Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, durch größere Flexibilität
bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen oder durch die Streichung
gegenstandsloser Auskunftspflichten Verfahren zu modernisieren und zu
verkürzen, um unnötige Bürokratie abzubauen." | Quelle: Bundesregierung
Der Gesetzentwurf mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden: 19/10815
Montag, 17. Juni 2019
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