Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, haben sich bei ihr in den letzten Wochen
viele Betroffene aus ganz Deutschland gemeldet, denen Händler aus bestimmten
Gründen kein Einwegpfand auszahlen wollten - obwohl sie gesetzlich dazu
verpflichtet waren.
Tristan Jorde, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg, erläutert: „Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von
Einwegverpackungen zu verweigern“.
Mal sei die Dose zu
zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des
Etiketts auf der Flasche. Und dies, obwohl die Vorgaben des Gesetzgebers
eindeutig und Händler in den meisten Fällen auch unter diesen Umständen
in der Pflicht sind, das Einwegpfand auszahlen. Besonders über den Einsatz von Pfandautomaten in Einkaufsmärkten ärgern sich viele Verbraucher.
Für Menschen, die auf diesen "Notgroschen" aus dem Leergut angewiesen sind, ist das richtig schlimm.
Umweltberater Jorde rät Verbrauchern, sich nicht abwimmeln zu lassen
und die Händler in die Pflicht zu nehmen. „Sind die Filialen nicht
einsichtig, ist eine Beschwerde bei den Abfallbehörden der Städte oder
Landkreise angebracht.“
Weitere Informationen: www.vzhh.de/einwegpfand | Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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