Dienstag, 4. Juni 2019

Verbraucherzentrale: Händler wimmeln Kunden bei der Rückgabe von Einwegflaschen und -dosen ab

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, haben sich bei ihr in den letzten Wochen viele Betroffene aus ganz Deutschland gemeldet, denen Händler aus bestimmten Gründen kein Einwegpfand auszahlen wollten - obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet waren.

Tristan Jorde, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg, erläutert: „Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern“.

Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche. Und dies, obwohl die Vorgaben des Gesetzgebers eindeutig und Händler in den meisten Fällen auch unter diesen Umständen in der Pflicht sind, das Einwegpfand auszahlen. Besonders über den Einsatz von Pfandautomaten in Einkaufsmärkten ärgern sich viele Verbraucher.

Für Menschen, die auf diesen "Notgroschen" aus dem Leergut angewiesen sind, ist das richtig schlimm.

Umweltberater Jorde rät Verbrauchern, sich nicht abwimmeln zu lassen und die Händler in die Pflicht zu nehmen. „Sind die Filialen nicht einsichtig, ist eine Beschwerde bei den Abfallbehörden der Städte oder Landkreise angebracht.

Weitere Informationen: www.vzhh.de/einwegpfand   |   Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

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