Ob nun ein Gratis-Startguthaben bei der Eröffnung eines Girokontos, Wechselbonus für Energie-kunden, Gutscheine / Rabatte für Erstbesteller bei Online-Shops etc.: Viele Unternehmen locken potenzielle Neukunden mit "Belohnungen", damit sie mit ihnen ein dauerhaftes Vertragsverhältnis eingehen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat solche Neukunden-Aktionen bei 150 Unternehmen genauer unter die Lupe genommen und festgestellt, dass sich viele Rabatte und Boni in regel-mäßigen Abständen erneut abgreifen lassen. Gang und gäbe ist auch eine Mindestlaufzeit oder ein Mindestbestellwert.
Und immer wieder gibt es Firmen, bei denen sich der versprochene Preisnachlass lediglich auf Teile des Sortiments beziehen. Beliebt sind auch noch Klauseln, bei denen Neukunden beispielsweise ständiger Werbung zustimmen müssen, um den Bonus zu erhalten; bei Online-Shops oft in Form von "Newslettern".
Was man als Neukunde über Rabatte und Boni im Detail wissen sollte, hat die Verbraucherzentrale NRW hier veröffentlicht:
Samstag, 22. Juni 2019
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