Samstag, 27. Juli 2019

Bei Hitze sind alkoholische Getränke als Durstlöscher ungeeignet

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät zur Vorsicht beim Konsum von alkoholischen Getränken an Hitzetagen. Den Durst mit alkoholhaltigen Kaltgetränken zu löschen, ist mit besonderen Risiken verbunden. Die BZgA empfiehlt daher, an Tagen mit sehr hohen Temperaturen auf Alkohol weitestgehend zu verzichten.

Auch wer an heißen Tagen Abkühlung im Wasser sucht, sollte vorher auf keinen Fall Alkohol konsumieren. Denn normalerweise reagiert der Körper auf Kälte, indem er die Blutgefäße verengt - Alkohol jedoch verhindert das.


Der schnelle Wechsel von Hitze zu Kälte birgt daher die Gefahr eines Kälteschocks – und dies schon bei einer Wassertemperatur von rund 20 Grad Celsius. Wer Alkohol getrunken hat, neigt darüber hinaus dazu, Gefahren zu unter- und die eigene Leistungsfähigkeit zu überschätzen. Insbesondere beim Schwimmen in offenen Gewässern kann dies lebensgefährlich sein.

Zum Umgang mit Alkohol bei Hitze gibt die BZgA folgende Tipps:
  • Statt alkoholischer Getränke (Mineral-)Wasser zum Durstlöschen trinken
  • Keine alkoholischen Getränke in der prallen Sonne konsumieren
  • Cocktails und hochprozentige Mischgetränke meiden
  • Immer für ausreichend alkoholfreien Getränkenachschub sorgen
  • Situationen meiden, in denen üblicherweise Alkohol getrunken wird
  • Nie alkoholisiert schwimmen oder baden gehen
Weitere Infos zum Thema für Jugendliche und junge Erwachsene: www.kenn-dein-limit.info
Für Erwachsene bietet die BZgA Informationen auf der Webseite www.kenn-dein-limit.de

Quelle: BZgA

Beliebteste Artikel