Donnerstag, 18. Juli 2019

Das ist neu bei den Familienleistungen

Zum 1. Juli 2019 und zum 1. August 2019 sowie zum 1. Januar 2020 verändern gesetzliche Neuerungen die Leistungen für Familien und Alleinerziehende.

Damit sollen alle Familien entlastet werden; vor allem diejenigen, die etwas mehr Unterstützung brauchen.

Hier die Neuerungen im Überblick:

  • Kindergeld: Zum 1. Juli hat sich das Kindergeld um zehn Euro je Kind erhöht. Für das erste und das zweite Kind beträgt es jetzt 204 Euro. Für das dritte Kind 210 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro.

    (Die Kindergelderhöhung reduziert bei Bezieherinnen und Beziehern des Unterhaltsvorschusses den monatlichen Auszahlungsbetrag um zehn Euro. Denn Unterhaltsvorschuss und Kindergeld sollen gemeinsam das Existenzminimum des Kindes gewährleisten. Abhängig vom Alter des Kindes beläuft sich dieses auf 354, 406 oder 476 Euro. Das Kindergeld gilt dabei als vorrangige Leistung.)

  • Kinderzuschlag: Zum 1. Juli ist der Kinderzuschlag pro Kind und Monat von maximal 170 Euro auf maximal 185 Euro angestiegen. In einem zweiten Schritt entfallen ab dem 1. Januar 2020 die oberen Einkommensgrenzen. Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt aktuell 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

  • Kinderfreibeträge: Bereits zum 1. Januar 2019 stiegen die Freibeträge pro Kind um 192 Euro auf 4980 Euro. Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um 192 Euro pro Kind.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

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