Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass zwar die Frontscheiben im Auto weitestgehend vor UV-A- und UV-B-Strahlung schützen - die Seitenscheiben jedoch lassen die UV-A-Strahlung fast ungehindert passieren.
UV-A-Strahlung verursacht vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs. Im Sommer ist daher bei längeren Autofahrten an sonnigen Tagen auch im Auto UV-Schutz geboten. Dies gilt vor allem für Kinder, da die Haut von Kindern ausgesprochen empfindlich gegenüber UV-Strahlung ist.
Als Schutzmaßnahme gegen die UV-A-Einstrahlung im Autoinneren können UV-Folien auf die Autoseitenscheiben aufgezogen werden. Als Alternative gibt es noch Scheibenrollos beziehungsweise Sonnenschutzblenden, die innen an die Autoseitenscheiben angebracht werden.
Doch Achtung: Ein Anbringen solcher Schutzvorrichtungen ist im 180° Sichtbereich des
Fahrers, also an der Windschutzscheibe (Frontscheibe) und an den vorderen
Seitenscheiben, nicht zulässig!
Quelle: BfS
Montag, 22. Juli 2019
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