Da immer mehr Verbraucher ihre Wohnungen auf Plattformen zur Vermietung anbieten, ist es inzwischen auch üblich, dass die Gäste dabei nicht nur die Unterkunft, sondern auch das dort vorhandene Internet nutzen dürfen.
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt in diesem Zusammenhang davor, dass so eventuell auch illegal Filme oder Musik heruntergeladen werden. In der Folge erhalten die Vermieter eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung; denn der Vermieter ist als Anschlussinhaber immer derjenige, der zuerst abgemahnt wird.
Die Verbraucherzentrale Bayern rät, Gäste vorab darauf hinzuweisen, dass in Deutschland Filme, Musik oder andere digitale Angebote nicht bedenkenlos heruntergeladen werden dürfen. Gerade Urlauber aus dem Ausland sollten darüber informiert werden. Am besten sollten Vermieter diese Belehrung direkt in ihrer Anzeige auf der Wohnungsvermittlungsplattform einbinden. Vermieter, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese ernst nehmen und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.
Quelle: vz Bayern
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