Dienstag, 17. September 2019

Computerarbeitsplatz auch bei kurzer Abwesenheit sperren

Der Ratgeber Internetkriminalität (von der Polizei Niedersachsen) rät, bei Pausen im Büro den Computerarbeitsplatz auch bei kurzer Abwesenheit gegen Neugierige zu sperren. Denn nicht immer sind die Informationen, die auf einem Arbeitsbildschirm zu lesen sind oder auf den Festplatten liegen für jedermann gedacht. 

Nicht nur "typische" Büro-Arbeitsplätze sollten vor unerwünschten Blicken geschützt werden; auch alle übrigen Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Versicherungen, Verwaltung, Geschäfte usw.).

Frei zugängliche USB-Ports erleichtern zusätzlich die Möglichkeiten der Täter (z.B. Kopieren von Daten, Aufspielen von Schadsoftware etc.).

Aus diesem Grund macht es Sinn, seinen Computerarbeitsplatz auch bei kurzer Abwesenheit gegen Neugierige zu sperren.

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