Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass die derzeit angebotenen Untersuchungen zur Früherkennung schwerer Krankheiten mittels Computer-Tomographie (CT) rechtlich nicht zulässig sind. Erschwerend komme noch hinzu, dass die im Internet bereitgestellten Informationen der Anbieter mehrheitlich auf Qualitätsmängel schließen lassen.
Laut BfS waren die Angaben über die Strahlenrisiken insgesamt unzureichend.
Informationen über das Alter der jeweiligen Zielgruppe, Risikofaktoren,
Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, Durchführung der jeweiligen
Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik variierten demnach erheblich und
entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlage.
Zu diesem Ergebnis kommt das BfS nach einer exemplarischen Auswertung von 150 Websites radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-Früherkennungsuntersuchungen anbieten.
BfS-Präsidentin Inge Paulini betont: "Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden."
Das einzige legale Angebot bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung. Dabei wird die Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt; allerdings handelt es sich hierbei um ein Früherkennungsprogramm mit bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben und einer klar abgegrenzten Zielgruppe. | Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
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