Montag, 9. September 2019

Alkoholfrei in der Schwangerschaft für einen gesunden Start ins Leben

Zum heutigen Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 09. September 2019 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass Alkoholkonsum in der Schwangerschaft zu schwerwiegenden Schädigungen des Kindes führen kann.

Der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft kann beim Kind zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) führen. Durch das FAS werden die körperlich-organische Entwicklung sowie die späteren kognitiven und sozialen Fähigkeiten des Ungeborenen geschädigt.

Nach aktuellen Schätzungen werden in Deutschland mehr als 10.000 Kinder pro Jahr mit Fetalen Alkoholspektrum-Störungen geboren. Rund 3.000 Kinder weisen das Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms auf.

Betroffene des Fetalen Alkoholsyndroms sind in der Regel ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Selbst weniger ausgeprägte Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen zu vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen, die oft erst im Schulalter entdeckt und relevant werden.

Weitere Informationen der BZgA zum Thema unter:

Werdende Mütter, denen es schwerfällt, auf Alkohol zu verzichten, unterstützt das Internetportal IRIS anonym unter www.iris-plattform.de beim Konsumstopp.

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