Dienstag, 10. September 2019

Gesetzlicher Anspruch für HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)

Deutschland ist eines der Länder mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Um die Neuansteckungen noch weiter senken, verstärkt das Bundesministerium für Gesundheit seine Anstrengungen, aufzuklären und zu informieren.

In diesem Sinne haben seit dem 01. September 2019 Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge. Die Arzneimittel zur Vorbeugung einer Infektion mit dem HI-Virus („Präexpositionsprophylaxe, PrEP“) für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden nun von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren. Daten aus Ländern, in denen die PrEP seit einigen Jahren als ergänzender Baustein eingesetzt wird, haben bereits nachgewiesen, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. In diesen Ländern ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung usw.  Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Linktipps zum Thema:
  • Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI): https://www.liebesleben.de

  • Robert Koch Institut (RKI) zu HIV/AIDS

  • Hilfestellung bei der Produktauswahl und wie HIV-Selbsttests funktionieren:
    Paul Ehrlich Institut  (Dies ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es fördert durch Forschung und Prüfung Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel.)

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