Mittwoch, 21. September 2022

Stichprobe: Vereinzelt noch Titandioxid in Lebensmitteln vorhanden

Da bei der Einnahme von Titandioxid eine erbgutschädigende und krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann, ist er als Zusatzstoff in Lebensmitteln seit dem 8. August 2022 EU-weit verboten. 

Einige Produkte mit Titandioxid (E171 ) sind lange haltbar und dürfen noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden. Titandioxid verleiht Produkten wie Glasuren oder Zuckerperlen einen weißen Glanz. Es wurde auch zum Einfärben von Lebensmitteln wie Marshmallows oder Mayonnaise verwendet. 

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in einer Stichprobe Mitte August in Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten die dort verkauften Lebensmittel näher unter die Lupe genommen und festgestellt, dass einzelne Produkte noch Titandioxid enthielten; das Mindesthaltbarkeitsdatum war bei ihnen noch nicht abgelaufen. 

Demnach war der Zusatzstoff in Nahrungsergänzungsmitteln am häufigsten zu finden - aber auch Kuchendekor, Kaugummis und Lutscher mit Titandioxid in der Zutatenliste lagen noch in den Regalen. In Produkten mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum wie beispielsweise Mozzarella war der umstrittenen Zusatzstoff nicht mehr vorhanden. 

Tipp der Verbraucherzentrale: Wer ganz auf Titandioxid verzichten möchte, sollte einen Blick auf die Zutatenliste werfen. Produkte mit der Zutat „Titandioxid“ oder „E171“ sollten besser nicht mehr im Einkaufswagen landen.

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