Samstag, 31. Dezember 2022

Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im Jahr 2023

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) weist auf die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im neuen Jahr hin. 

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Finanzielle Entlastungen im Zeichen der Energiekrise prägen auch das Jahr 2023: Mehrere Gesetzesänderungen sollen private Haushalte unterstützen. 

  • Außerdem stehen Nachhaltigkeitsthemen wie ein Tierwohllabel, eine Mehrweg-Pflicht gegen Verpackungsmüll und das Lieferkettengesetz an.

Diese und noch viele weitere Änderungen hat der vzbv auf einer Themenseite erläutert:

                              ➝   Neues Jahr neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2023

Freitag, 30. Dezember 2022

Rauchfreier Start in das Jahr 2023

Der Jahreswechsel ist für viele Raucher Anlass, mit dem Rauchen aufzuhören und in eine rauchfreie Zukunft zu starten. Aus guten Gründen:

Ein Rauchstopp kann das Risiko für viele Erkrankungen deutlich reduzieren. Wer raucht, hat ein höheres Risiko für schwere Erkrankungen der Atemwege, Krebs und Herzkreislaufkrankheiten. 

Verantwortlich für die gesundheitsschädliche Wirkung des Rauchens sind die zahlreichen Giftstoffe im Zigarettenrauch. Auch Nichtrauchende, die regelmäßig „mitrauchen“, können auf Dauer davon krank werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet für den Rauchstopp einiges an kostenloser Unterstützung an:

  • Online-Ausstiegsprogramm: Infos und Tipps zum Thema Rauchen/Nichtrauchen mit Forum, Chat, unterstützender täglicher E-Mail und persönlichen rauchfrei-Lotsen unter:
    www.rauchfrei-info.de

  • Telefonische Beratung zur Rauchentwöhnung: BZgA-Beratungstelefon zur Rauchentwöhnung, Tel. 0 800 8 31 31 31 (Kostenfreie Service-Nummer)
    Montag bis Donnerstag von 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr

  • Informationsbroschüren: „Ja, ich werde rauchfrei“ oder „Rauchfrei in der Schwangerschaft und nach der Geburt“ - Dieses und weiteres Material zum Thema Rauchstopp kann kostenfrei bestellt oder direkt heruntergeladen werden unter:
    https://shop.bzga.de

  • START-Paket zum Nichtrauchen: Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“, ein „Kalender für die ersten 100 Tage“, ein Stressball und anderes hilfreiches Material, kostenfrei bestellen unter: rauchfrei - Startpaket

Ab 01.01.2023: Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen

Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2023 erstmals in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gilt. 

Demnach sind unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte verpflichtet, verpackte Speisen und Getränke zum Sofortverzehr ("to-go") auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das soll den Verpackungsverbrauch reduzieren und damit Müll und Ressourcen einsparen. 

Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. 

Verbraucher haben somit künftig die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen bei "to-go"-Speisen/Getränke und können aktiv dazu beitragen, die Benutzung von Einwegverpackungen zu reduzieren.

Wochenreport 52/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Stromschlaggefahr: diverse EcoFlow Batteriespeicher brauchen Update!
    Liste der betroffenen Geräte sowie Update-Anleitung (PDF, 3 MB): hier
  • Warnung: Kopp Einfach-Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz
    Details: hier
  • Rückruf: STIHL  Bade-Ente (im Kettensäger-Outfit)
    Details: hier
  • Rückruf: Lucky Food  Getrockneter Sternanis, 1 kg
    Details: hier
  • Rückruf via dm-drogeriemarkt / Achtung, Pistazien-Allergiker:
    KoRo Bio Haselnussmus, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf via dm-drogeriemarkt: FÜR  Kurkuma Ingwer Shot, 60 ml (demeter)
    Details: hier
  • Warnung: Guldmann  Treppenlift, Modell: Stepless LP50
    Details: hier

Donnerstag, 29. Dezember 2022

Genuss ohne Reue: Was bei der Zubereitung von Fondue und Raclette wichtig ist

Fleisch-Fondue oder Raclette-Essen mit gleichzeitiger Zubereitung von rohem Fleisch, frischem Gemüse und verschiedenen Saucen sind gerade zum Jahreswechsel sehr beliebt. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist diesbezüglich darauf hin, dass im rohen Fleisch vorhandene Krankheitserreger auf verzehrfertige Lebensmittel übergehen können, wenn sie auf demselben Teller liegen oder mit demselben Besteck in Kontakt kommen. 

Schon sehr geringe Mengen an Campylobacter-Keimen können beim Menschen Darminfektionen verursachen, die typischerweise mit Bauchschmerzen und Durchfall einhergehen. Als seltene Komplikationen können auch Nervenerkrankungen (Guillain-Barré-Syndrom) und Gelenk-entzündungen auftreten.

Am Essenstisch und bei der Zubereitung in der Küche sollte daher beim Umgang mit rohen Lebensmitteln vom Tier auf eine gute Küchenhygiene geachtet werden. 

Dazu hat das BfR in einem Merkblatt zum Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Campylobacter und anderen Lebensmittelkeimen Verbrauchertipps veröffentlicht (PDF, 311 KB):

          ➝ bfr.bund.de/schutz-vor-lebensmittelbedingten-infektionen-mit-campylobacter

Das BfR hat zum Thema Küchenhygiene zudem zwei Videoclips „Was tun mit dem Huhn?“ und „Dem Keim auf der Spur“ veröffentlicht: 

Abzocke mit Lieferscheinen von anderen Anbietern

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über eine Abzockmasche, bei der Betrüger (meist preisgünstige) Ware auf Online-Plattformen anbieten. 

Bestellt ein Verbraucher die Ware, erhalten die Gauner zusätzlich zur Zahlung auch die Kontakt- und Lieferdaten des Verbrauchers. 

Mit diesen Daten bestellen die Betrüger dann ihrerseits bei einem anderen Anbieter eine - meist teurere - Ware - und zwar mit der Bezahlmethode "auf Rechnung". Der Verbraucher erhält dann die Ware mitsamt der Rechnung, die er bezahlen soll. Wird nicht gezahlt, erfolgen Mahnungen und Inkasso-Forderungen. 

Der Verbraucher wird hier gleich mehrfach abgezockt: erst bezahlt er im Vorfeld für die Ware. Dann erhält er die meist teurere Ware - und soll nochmals dafür zahlen. Zahlt er nicht, startet für ihn der Zirkus mit kostenpflichtigen Mahnungen und Inkasso-Forderungen. 

Der Laie staunt und der Experte fragt sich, welche Strukturen hinter solchen Verkettungen stecken.

Die Verbraucherzentrale gibt hier weitere Infos zu dieser Abzocke mit Tipps für Betroffene und worauf Online-Käufer generell vorausschauend achten sollten: 

                          ➝ Betrugsmasche: Vorsicht bei Lieferschein von anderem Anbieter

Mittwoch, 28. Dezember 2022

Lebensmittel retten: Weihnachtsreste kreativ verwerten

Wer an Weihnachten zu viel gekauft und gekocht hat, kennt das: Reste vom Essen verstopfen den Kühlschrank, geraten evtl. in Vergessenheit und landen beim Aufräumen schließlich doch in der Tonne. Solche Reste lassen sich jedoch in der kreativen Küche sehr gut verwenden. 

Hier ein paar Tipps der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:

  • Der letzte Schluck Wein oder Soße kann als Eiswürfel eingefroren die nächste Soße verfeinern. 
  • Reste des Festbratens bereichern das Raclette zu Silvester. 
  • Harte Kekse, Lebkuchen, Reste vom Schoko-Weihnachtsmann, überreife Früchte oder Joghurt machen sich ausgezeichnet in einem Schichtdessert. 
  • Übrig gebliebene Zutaten aus der Weihnachtsbäckerei wie Zimt, Kardamom und Nelken lassen sich gut zum Verfeinern von Curry-Gerichten oder Tee verwenden. 
  • Gehackte und in der Pfanne leicht angeröstete Nüsse eignen sich als kerniges Topping für Salate. 

Unabhängig von der Festagssaison gibt es auf der Webseite ➝ "Zu gut für die Tonne" u.a. eine
Rezeptdatenbank für die Verwertung von Lebensmittelresten. Dort kann man gezielt den Rest / die Reste (bis zu 3 Zutaten) sowie die bevorzugte Ernährnungsart eingeben und erhält dafür vorhandene Rezeptvorschläge. 

Auch eine ➝ kostenlose App gibt es hierfür. 

"Zu gut für die Tonne" ist eine Initiative vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Dienstag, 27. Dezember 2022

Österreichische Verteidigungministerin: Wahrscheinlichkeit von Blackouts in der EU „in naher Zukunft“ sehr groß

Medienberichten zufolge (u.a. ➝ ORF) hat die österreichische Verteidigungministerin Klaudia Tanner kundgetan, dass die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts in Teilen der EU in naher Zukunft sehr groß sei. 

Demnach fügte sie hinzu: „Die Frage ist nicht, ob er kommt, sondern wann er kommt“. Man solle sich in Österreich und in der EU darauf vorbereiten.

Tanner betonte außerdem, dass ein Drittel der Bürger spätestens am vierten Tag eines Stromausfalls nicht mehr in der Lage wäre, sich selbst zu versorgen. Daher will das österreichische Bundesheer bis zum Jahr 2025 insgesamt 100 autarke Kasernen einrichten, die sich für zwei Wochen selbstständig versorgen können. Für zivile Helfer und Ordnungskräfte soll es "Sicherheitsinseln" geben, die im Ernstfall als Anlaufstellen dienen.

Bereits im November hatte auch der Präsident des deutschen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Stromlage in Deutschland so eingeschätzt, dass es in den kommenden Monaten zu Ausfällen in Deutschland kommen wird. Das BBK hat dann allerdings diese Einschätzung seines Präsidenten einen Tag danach etwas "entschärft". Den Artikel dazu veröffentlichten wir im v-mag hier: 

                               ➝ Behördenchef: Risiko für Stromausfälle steigt ab Januar und Februar

Das BBK hat auf seiner Webseite Tipps für Bürger zum Thema veröffentlicht: 

                                                   ➝  Vorsorgen für den Stromausfall

ADAC Test: Wie gut heizen Elektroautos?

Ein Elektroauto bei Minusgraden im Winter auf angenehme Innenraumtemperatur zu bringen kostet wertvolle Energie und schmälert die Reichweite. Wie lange das dauert, wie die Wärme im Fahrgastbereich verteilt ist und wie stabil die Temperatur gehalten wird hat der ADAC bei sieben Modellen diverser Fahrzeugklassen untersucht. 

Fazit des Tests: Beeindruckend schnell blasen fast alle getesteten Elektroautos schon nach wenigen Minuten heiße Luft aus den Luftauslassdüsen. Das Ziel (von minus 10 auf plus 20 Grad) erreichte ein Fahrzeug bereits nach 12 Minuten, alle anderen brauchten wesentlich länger bzw. erreichten sie auch nach einer halben Stunde noch nicht. 

Bei der Wärme-Isolation gibt es ebenfalls Unterschiede: Bei manchen Fahrzeugen sinkt die Temperatur wesentlich langsamer ab als in anderen Fahrzeugen. Das ist wichtig bei kurzen Stopps, weil weniger Energie zum erneuten Aufheizen benötigt und damit auch die Reichweite stärker geschont wird.

Die detaillierten Ergebnisse des Tests: 

                                           ➝  ADAC / Fahren, ohne zu frieren: Wie gut heizen Elektroautos?

Freitag, 23. Dezember 2022

Tipps & Infos für die Festtage

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat auf einer Themen-Webseite Wissenswertes für Verbraucher in der Weihnachtszeit veröffentlicht. 

Vom ➝ Umtauschrecht bei Geschenken, der ➝ Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen bis hin zum ➝ nachhaltigem Weihnachtsessen sowie ➝ Kochen und Backen mit kleinem Budget

                      Zur Startseite mit weiteren Themen  ➝ Festtage: Schenken, Schmücken und Essen

Und damit das Weihnachtsfest entspannt und sicher verläuft, hat der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) auf seiner Webseite 10 Tipps dazu veröffentlicht: 

                                                                        ➝ Zehn Tipps für eine sichere Weihnachtszeit

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