Dienstag, 15. Januar 2013
Kfz-Kauf über das Internet
Wenn ein Händler im Internet in einer Anzeige für ein Kfz eine bestimmte Kilometerzahl
angibt, dann muss sich der Käufer auch auf diese Angabe verlassen
können. Grob formuliert: der Händler muss sich an so eine wichtige
Angabe (wie den Kilometerstand) festmachen lassen. Stimmt so eine Angabe nicht, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Allerdings: wenn der Verkäufer in der Anzeige deutlich macht, dass er nicht
sicher ist, ob der Tachostand stimmt, dann muss er dafür nicht einstehen. Dazu dieser Beschluss: Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 W 228/12 vom 15.11.2012
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