Dienstag, 15. Januar 2013
Kfz-Kauf über das Internet
Wenn ein Händler im Internet in einer Anzeige für ein Kfz eine bestimmte Kilometerzahl
angibt, dann muss sich der Käufer auch auf diese Angabe verlassen
können. Grob formuliert: der Händler muss sich an so eine wichtige
Angabe (wie den Kilometerstand) festmachen lassen. Stimmt so eine Angabe nicht, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Allerdings: wenn der Verkäufer in der Anzeige deutlich macht, dass er nicht
sicher ist, ob der Tachostand stimmt, dann muss er dafür nicht einstehen. Dazu dieser Beschluss: Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 W 228/12 vom 15.11.2012
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...