Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat das Landgericht Stuttgart die Allianz Lebensversicherungs-AG
verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen
zu verzichten (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012). Es ging darum, dass der Versicherer vertraglich vereinbarte
Sondertilgungsrechte bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens nicht
berücksichtigen wollte. Allerdings ist noch offen, ob die Versicherung dagegen in Berufung gehen wird. Ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Hamburg Darlehensvertrag (Hier finden Sie übrigens bei Bedarf auch eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de)
Montag, 7. Januar 2013
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