Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat das Landgericht Stuttgart die Allianz Lebensversicherungs-AG
verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen
zu verzichten (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012). Es ging darum, dass der Versicherer vertraglich vereinbarte
Sondertilgungsrechte bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens nicht
berücksichtigen wollte. Allerdings ist noch offen, ob die Versicherung dagegen in Berufung gehen wird. Ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Hamburg Darlehensvertrag (Hier finden Sie übrigens bei Bedarf auch eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de)
Montag, 7. Januar 2013
Beliebteste Artikel
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...