Freitag, 25. Januar 2013
Winterschlussverkauf: was ist zu beachten?
Obwohl der Winterschlussverkauf (WSF) schon seit 2004 offiziell längst abgeschafft ist, ist er immer noch ein beliebtes Schlagwort von Händlern, um auf Rabatte aufmerksam zu machen. Allerdings sollte man trotz Rotstift-Aktionen einen kühlen Kopf bewahren und dennoch Preisvergleiche anstellen. Der Handel kann nämlich quasi ganzjährig Rabattaktionen, Sonderverkäufe und schlussverkaufsähnliche Aktionen betreiben. Wichtig ist zudem, dass der Kunde auch bei Schlussverkäufen seine Käuferrechte kennt und wahrnimmt. Denn auch Ware, die im Rahmen von Sonderverkäufen erworbenen wird, kann bei Mängeln genauso reklamiert werden wie nicht reduzierte Ware. Es sei denn, der Preis wurde wegen eines konkret gekennzeichneten Mangels oder Schönheitsfehlers reduziert. Quelle und weitere Details: vz Sachsen: Schlussverkauf
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