Montag, 28. Januar 2013

Mieterpflicht: Abfluss vom Balkon freihalten

Mieter sollen darauf achten, dass ihr Balkon von Eis und Schnee geräumt ist und so der Abfluss freigehalten wird. Treten ansonsten Schäden durch Schmelzwasser auf, kann der Mieter für den entstandenen Schaden finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Artikel darüber: WAZ Balkonabfluss

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