Dienstag, 22. Januar 2013
P-Konto: Geld zurück bei unrechtmäßigen Kontogebühren
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ergab eine Prüfung, dass 31 von 46 Banken und Sparkassen ihren Kunden unzulässige
Kontogebühren zurückzahlen, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos
in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November 2012 nach Klage des vzbv
entschieden, dass Klauseln, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen
eines P-Kontos vorsehen, unwirksam sind. Teilweise wird aber eine Überprüfung erst dann durchgeführt, wenn der Kunde einen entsprechenden Antrag stellt. Hier die ganze Meldung mit weiteren Details auch speziell für P-Konto Kunden: vzbv Geld zurück für das P-Konto
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...