Dienstag, 22. Januar 2013
P-Konto: Geld zurück bei unrechtmäßigen Kontogebühren
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ergab eine Prüfung, dass 31 von 46 Banken und Sparkassen ihren Kunden unzulässige
Kontogebühren zurückzahlen, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos
in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November 2012 nach Klage des vzbv
entschieden, dass Klauseln, die ein zusätzliches Entgelt für das Führen
eines P-Kontos vorsehen, unwirksam sind. Teilweise wird aber eine Überprüfung erst dann durchgeführt, wenn der Kunde einen entsprechenden Antrag stellt. Hier die ganze Meldung mit weiteren Details auch speziell für P-Konto Kunden: vzbv Geld zurück für das P-Konto
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