Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, sind bestimmte Klauseln in Lebensversicherungen von der Allianz unwirksam. Es geht hierbei um die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum
Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens-
und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg: "Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom
18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der
Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde
zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12.2012, IV ZR 175/11). Klägerin in
dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die
Verbraucherzentrale Hamburg."
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