Mittwoch, 9. Januar 2013

Lebensversicherung bei der Allianz: Geld zurück für Millionen Ex-Kunden?

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, sind bestimmte Klauseln in Lebensversicherungen von der Allianz unwirksam. Es geht hierbei um die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg: "Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12.2012, IV ZR 175/11). Klägerin in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die Verbraucherzentrale Hamburg."

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