Die Verbraucherzentrale Sachsen weist daraufhin, dass es wichtig ist, Rechnungen immer genau zu kontrollieren. Gerade bei Call-by-Call Rechnungen. Jüngst seien Verbraucher darauf aufmerksam geworden, dass sie zu den auf der Rechnung abgerechneten Zeiten gar keinen Call-by-Call-Dienst in Anspruch genommen hatten. Diese Call-by-Call-Gespräche laufen mit über die Rechnung der Deutschen Telekom - und fallen anhand der kleinen Beträge oft nicht groß ins Auge.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche und andere Überzahlungen meist durch zeitnahe Beanstandung vermieden werden können. Die Beanstandung von Telefonrechnungen kann innerhalb 8 Wochen nach Zugang der Rechnung getätigt werden. Und auch bei anderen Rechnungen sollte gut aufgepasst und an die Verjährungsfristen gedacht werden. So empfiehlt es sich, Unterlagen mindestens bis zum Ende der Verjährungsfrist aufzuheben, um auch gegen ältere, unberechtigte Forderungen vorzugehen. Quelle und weitere Details: vz Sachsen Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Donnerstag, 28. Februar 2013
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