Die Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein warnt: Der Neukundenbonus entfällt, wenn der vermeintliche Anbieterwechsel sich als Tarifwechsel entpuppt
Wechselt ein Stromkunde von "a-Strom" zu "b-Strom" sollte er sich vorher informieren, ob dahinter der gleich Anbieter steckt. Denn dann fällt der Neukunden-Wechselbonus weg, der eventuell erst den günstigen Preis ausgemacht hätte. Einer Verbraucherin ist dies passiert; sie suchte mit Hilfe eines Vergleichsportals den für sie günstigsten Tarif. Der Wechsel brachte ihr daher keine Einsparungen Die Verbraucherzentrale warnt: Nicht alle Vergleichsportale weisen Verbraucher darauf hin, dass der geplante Wechsel zwar ein Tarif- aber kein Anbieterwechsel ist. Ein eingerechneter Neukundenbonus wird hier nicht gewährt(...). Quelle und ganze Mitteilung: vz Schleswig-Holstein Kostenfalle Stromwechsel
Montag, 25. Februar 2013
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