Freitag, 15. Februar 2013
Pfändungsschutzkonten: Zusatzentgelt zurückfordern
Die Verbraucherzentrale rät, von den Banken und Sparkassen erhöte Entgelte für das Führen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zurückzuverlangen. Monatliche Entgelte zwischen 10 und 20 Euro seien keine Seltenheit. "Mit seinen beiden Urteilen (Az. XI ZR 500/11, Az. XI ZR 145/12) vom 13. November 2012 hat der Bundesgerichtshof dieser Geschäftspraxis nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass ein zusätzliches Kontoführungsentgelt bei Pfändungsschutzkonten unwirksam ist." Lesen Sie hier die ganze Mitteilung (mit Link zu einem Musterbrief): vz Sachsen P-Konto
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...