Freitag, 15. Februar 2013
Pfändungsschutzkonten: Zusatzentgelt zurückfordern
Die Verbraucherzentrale rät, von den Banken und Sparkassen erhöte Entgelte für das Führen eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zurückzuverlangen. Monatliche Entgelte zwischen 10 und 20 Euro seien keine Seltenheit. "Mit seinen beiden Urteilen (Az. XI ZR 500/11, Az. XI ZR 145/12) vom 13. November 2012 hat der Bundesgerichtshof dieser Geschäftspraxis nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass ein zusätzliches Kontoführungsentgelt bei Pfändungsschutzkonten unwirksam ist." Lesen Sie hier die ganze Mitteilung (mit Link zu einem Musterbrief): vz Sachsen P-Konto
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