Dienstag, 16. Juli 2013
GEMA erhebt Gebühren auf PRISM- und Tempora-Telefonmitschnitte
"Berlin, Karlsruhe (dpo) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen. Je nach Zahl der von NSA und GCHQ mitgeschnittenen und abgespielten Telefonmitschnitte dürfen von der GEMA vertretene "Künstler" mit Ausschüttungen zwischen 20 und 1000 Euro monatlich (...)" Quelle und weiterlesen: Der Postillion
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...