Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet, haben zwei Gerichte umstrittene Klauseln in Wohn- und Betreuungsverträgen von Pflegeeinrichtungen gekippt. "Das Berliner Kammergericht entschied in letzter Instanz unter anderem, dass persönliche Gegenstände von Bewohnern nach Vertragsende nicht einfach kostenpflichtig eingelagert werden dürfen. Das Landgericht Mainz untersagte Schuldbeitritte, bei denen Dritte für Kosten einstehen sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft Heimverträge regelmäßig in Projekten mit den Verbraucherzentralen und führt Gerichtsverfahren durch.(...)" Ganze Mitteilung mit weiteren, wichtigen Details: Umstrittene Klauseln in Heimverträgen unwirksam
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