Mittwoch, 17. Juli 2013

Telefon-Warteschleifen nicht immer kostenfrei

Der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) macht darauf aufmerksam, dass es trotz klaren gesetzlichen Verbots noch immer kostenpflichtige Warteschleifen gibt. Die Neuregelung (seit dem 1. Juni 2013) besagt, dass Warteschleifen bei Verbindungen zu Informations- und Servicediensten zum Beispiel über 0180er- oder 0900er-Sonderrufnummern vollständig kostenfrei sein müssen.

Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dazu: "Dass Anrufer trotz eines klaren gesetzlichen Verbots noch immer fürs Warten zahlen müssen, ist nicht haltbar“. Die Bundesnetzagentur müsse nachprüfen und gegen Verstöße vorgehen. Ein Marktcheck der Stiftung Warentest ergab, dass  fast die Hälfte der nun untersuchten Informations- und Servicedienste sich nicht gesetzeskonform verhielten. Insgesamt wurden zwischen 3. und 19. Juni stichprobenartig 171 Hotlines angerufen. Bei 37 Nummern landeten die Testanrufer tatsächlich in einer Warteschleife. In einem Drittel der Fälle wurden trotz Verbots weiterhin Wartezeiten
abgerechnet.

Zudem versuchen einige Anbieter den Anrufer mittels automatisierter Dialogsysteme möglichst lange in der Verbindung zu halten. Der vzbv befürchtet, dass sie auf diese Weise das gesetzliche Verbot der kostenpflichtigen Warteschleifen umgehen wollen. Sollte sich in den kommenden Monaten ein Trend dahin abzeichnen, müsse das Gesetz schnellstmöglich nachgebessert werden. Der vzbv weist zudem darauf hin, dass auch auch Bandansagen kostenlos sein müssen. Dazu der vzbv: Eine Reihe von Serviceanbietern hat im Zuge der Neuregelung Dienste auf geografische Ortsnetzrufnummer umgestellt. Diese sind nach dem Gesetz erlaubt. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass diese Rufnummern von Flatrates erfasst sind und kein zusätzliches Entgelt anfällt. Wird nun unter der bisherigen Sonderrufnummer über einen Anrufbeantworter auf die neue Ortsnetzrufnummer verwiesen, darf das den Verbraucher nichts kosten. Solche Ansagen sind im Gesetz Warteschleifen gleichgestellt.

Gerd Billen: „Es muss sichergestellt sein, dass Anrufer für einen automatisierten Hinweis, der ihre Anfrage nicht beantwortet, nicht zur Kasse gebeten werden“ Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

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