Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meldet, tritt das jüngst verabschiedete Gesetzespaket zur Verbraucherinsolvenzreform zwar erst zum 1. Juli 2014 in Kraft - doch bereits seit dem 19.07.2013 gilt eine Neuregelung, die eine gravierende Gesetzeslücke schließen soll: Einlagenzahlungen für die Nutzung von Genossenschaftswohnungen sind nun bis zu einer bestimmten Höhe vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt.
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller mahnt die umgehende Umsetzung an: "Eine überfällige Regelung - denn nicht selten haben Insolvenzverwalter diese Anteile bisher dem pfändbaren Vermögen zugeschlagen. Das bedeutete in der Praxis, dass sich der Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens, Existenz und Wohnung zu sichern, durch diese Hintertür wieder verabschiedet hatte und Mieter von Genossenschaftswohnungen auf der Straße landeten".
Zugleich macht er aber einen gravierenden Haken der Neuregelung aus: "Der Pfändungsschutz für diese Einlagen gilt leider nur für Beträge bis zur vierfachen Miete, maximal bis zu 2.000 Euro. Gerade kinderreiche Familien und Menschen, die in Ballungsräumen wohnen, dürften diese Grenzen schnell überschreiten, sodass gerade sie vom beabsichtigten Schutz von Existenz und Wohnung ausgeklammert werden", pocht er auf gesetzliche Nachbesserungen in der nächsten Legislaturperiode. Quelle, ganze Mitteilung mit weiteren wichtigen Details: Reform der Verbraucherinsolvenz; Mieterschutz in Wohnungsbaugenossenschaften gilt ab sofort
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