Montag, 29. Juli 2013
Europäischer Gerichtshof: bei Wechsel von Vollzeitarbeit zu Teilzeitarbeit keine Kürzung des Urlaubs
Am 13.06.2013 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber den Urlaub des Arbeitnehmers beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit nicht kürzen dürfen. Und: (...) Der bezahlte Mindestjahresurlaub darf außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden. (...)“ Hier das komplette Urteil: EuGH
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