Viele Verbraucher werfen Lebensmittel in den Müll, weil das agegebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf der Packung bereits überschritten ist.
Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt jedoch klar: "Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum".
Die Ernährungsexpertin ergänzt: "Der Hinweis "mindestens haltbar bis…" gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die Qualitätseigenschaften des Lebensmittels, wie Geschmack, Geruch und Nährwert garantiert. Die Lebensmittel können oft noch verzehrt werden.
Anders liegt der Fall beim Verbrauchsdatum. Es ist auf leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch, Putenfleisch oder geräuchertem Fisch mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis.." zu finden. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft werden und sollten dann auch nicht mehr gegessen werden."
Quelle und weitere Infos zum Thema: vz Rheinland-Pfalz
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