Viele Verbraucher werfen Lebensmittel in den Müll, weil das agegebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf der Packung bereits überschritten ist.
Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt jedoch klar: "Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum".
Die Ernährungsexpertin ergänzt: "Der Hinweis "mindestens haltbar bis…" gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der Hersteller die Qualitätseigenschaften des Lebensmittels, wie Geschmack, Geruch und Nährwert garantiert. Die Lebensmittel können oft noch verzehrt werden.
Anders liegt der Fall beim Verbrauchsdatum. Es ist auf leicht verderblichen Waren wie Hackfleisch, Putenfleisch oder geräuchertem Fisch mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis.." zu finden. So gekennzeichnete Lebensmittel dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr verkauft werden und sollten dann auch nicht mehr gegessen werden."
Quelle und weitere Infos zum Thema: vz Rheinland-Pfalz
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...