Zum Beginn des Wintersemesters steigt das BAföG: Für Studierende an Fachhochschulen seit dem 1. September, an Universitäten ab dem 1. Oktober.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erläutert:
"Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen um rund sieben Prozent, der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sogar um fast 12 Prozent (auf 250 Euro). Für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.
Die Zuschläge für Kinderbetreuung werden einheitlich auf 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlich ausüben.
Anfang 2015 hatte das BMBF die volle Finanzierung des BAföG übernommen. Damit entlastet der Bund die Länder Jahr für Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro. Das schafft finanzielle Spielräume für die Länder, die diese insbesondere zugunsten ihrer Hochschulen nutzen sollen."
Weitere Infos zum Thema mit Antragsformularen, Adressen, Merkblättern und mit weiteren Infos über andere Fördermöglichkeiten gibt es hier: http://www.bafög.de/
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