Basiskonten (oder auch "Jedermann-Konto" genannt) sind Girokonten auf Guthabenbasis, auf die jeder Bürger ein Recht hat. Ein solches Konto gibt es daher auch für Menschen, denen sonst wegen Kontopfändungen, negativen Schufa-Einträgen oder aus anderen Gründen das bisherige Girokonto gekündigt wurde. Allerdings ist auch das Basiskonto pfändbar; es kann aber in ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat in einer Stichprobe festgestellt, dass die Basiskontogebühren oft höher sind als die von vergleichbaren Konten. „Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den
Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina
Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
„Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten
mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“.
Der vzbv hat daher einige Geldinstitute abgemahnt. Ihre Preisgestaltungspraxis sei laut vzbv mit der gesetzlichen Regelung zum Basiskonto nicht vereinbar. Quelle mit weiteren Infos: www.vzbv.de
Dienstag, 20. September 2016
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