Nach einem Unfall mit Personenschaden kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Je schneller die Rettungskräfte zum Einsatzort kommen, desto größer ist die Überlebenschance der Unfallopfer. Die Anfahrt zum Unfallort wird den Rettungs- und Einsatzkräften jedoch immer wieder unnötig schwer gemacht.
Denn vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie bei bei stockendem Verkehr und Stau eine Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen. Manche Verkehrsteilnehmer denken auch, dass die Standspur für einen Notfall ausreichend ist - das ist jedoch nicht so; denn die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen. Quelle: ADAC
Wie genau man eine Rettungsgasse bei einer zweispurigen Straße bzw. einer dreispurigen Autobahn bildet, wird in diesem Infogramm vom ADAC gezeigt:
Übrigens: Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, darf man erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn der stockende Verkehr bzw. der Stau sich löst und der Verkehr somit wieder normal fließen kann.
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