Seit dem 1. September 2016 gibt es eine neue Kinder-Richtlinie. Sie regelt unter anderem die Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter, auch als U1- bis U9-Untersuchungen bekannt.
Was genau da neu geregelt wurde, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hier: BZgA informiert über die Neufassung der Früherkennungsuntersuchungen
Montag, 5. September 2016
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