Freitag, 26. März 2021

Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor gefälschten E-Mails:

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über die E-Mail-Adresse "Zentral@bzst.bund.de" an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit dem Titel "Elektronische Datenübermittlung!" über die o. g. E-Mail-Adresse und behaupten, die betroffenen Bürger könnten über einen Link weitere Informationen zu einer Steuererstattung erhalten.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen.

Betrugs-E-Mails erkennen

Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt werden nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
  • Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
  • Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Quelle: BZSt

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