Sprayer, die sich das Recht herausnehmen, an Eigentum anderer Menschen oder öffentlichen Einrichtungen illegale Graffities anzubringen, begehen in der Regel nichts anderes als Sachbeschädigung. Und die kann teuer und langatmig werden; Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden.
Die Polizei erklärt:
Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt. Die Texte der Rechtsnormen können unter www.gesetze-im-internet.de/stgb nachgelesen werden.
Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Und die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher gelten 30 Jahre lang: Wer mit 15 beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr bis zu seinem 45. Lebensjahr zur Kasse gebeten zu werden.
Kurz gesagt:
- Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
- die Verursacher machen sich schadenersatzpflichtig
- und werden strafrechtlich verfolgt.
Von der Polizeilichen Kriminalprävention gibt es hier noch ein Faltblatt zum Thema für Eltern und Erziehungverantwortliche zum Herunterladen: Sprühende Fantasie kann teuer werden!