Montag, 1. März 2021

Am 31.03.2021 ist Fristende für Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld möchte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (unter 18 Jahren) unterstützen (auch für Alleinerziehende). 

Ursprünglich sollte die Frist für das Baukindergelt eigentlich 2020 enden, ist aber wegen der Corona-Pandemie um 3 Monate bis 31. März 2021 verlängert worden.

Das Baukindergeld gibt es als KfW-Programm; es kann auch nur online auf der KfW-Webseite beantragt werden. Die Details zum Baukindergeld gibt es hier (mit Check für Interessierte, ob sie die Voraussetzungen erfüllen): ➝  KfW /  Baukindergeld

Beliebteste Artikel