Viele Schwangere haben Bedenken, wenn bei ihnen aus medizinischen Gründen wegen Vorsorge, Behandlung oder Diagnostik eine Strahlenanwendung ansteht (z.B. Röntgenbild beim Zahnarzt, Betrahlung bei Krebsleiden).
Nicht ohne Grund; denn mittlerweile weiß man, dass die häufige Anwendung von ionisierender Strahlung das Risiko einer Erkrankung an Krebs und Läukemie erhöhen kann. Im Falle von Schwangeren ist auch das Ungeborene entsprechend gefährdet.
Daher gibt es die Strahlenschutzverordnung, die u.a. zum Schutz von Ungeborenen bestimmte Richtlinien vorgibt. Nach dieser Verordnung ist beispielsweise seit 31.12. 2018 das sogenannte "Babykino" nicht mehr erlaubt. (Es war eine Zeit lang "Mode" dass manche Schwangere ohne medizinischen Grund Ultraschallaufnahmen zur persönlichen Dokumentation des Ungeborenen machen ließen.)
Besonders bei Schwangeren ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung nötig und darauf zu achten, dass bei Notwendigkeit einer Strahlenanwendung die schonendste Technik zum Einsatz kommt.
Das Bundesamt für Stralenschutz (BfR) hat hier wichtige Infos dazu veröffentlicht:
➝ Medizinische Strahlenanwendungen während der Schwangerschaft
Montag, 28. Februar 2022
Infos über medizinische Strahlenanwendungen während der Schwangerschaft
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