Wenn Menschen sich dermaßen auf eine Person fixieren, dass sie diese belästigen, verfolgen oder gar terrorisieren, nennt man dies "Stalking" (engl. ≈ anschleichen/anpirschen). Stalking wird im deutschen Strafgesetzbuch als Straftatbestand der Nachstellung geahndet (Wikipedia).
Dabei sind die Beweggründe für das Handeln der Stalker unterschiedlich; dies kann verschmähte Liebe, Rache oder ganz allgemein eine narzisstische Kränkung sein.
Oft kennen die Opfer die Identität ihrer Stalker; es kann z.B. ein Ex-Partner, ein Freund oder Kollege, ein Nachbar oder aber auch ein völlig Unbekannter sein - eine Frau ebenso wie ein Mann . Bei Stalking besteht immer auch die Gefahr körperlicher und sexueller Angriffe.
Die Polizeiliche Kriminalpolizei erläutert:
Weitere Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention für Betroffene:
- Machen Sie der stalkenden Person unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen und bleiben Sie konsequent!
- Öffentlichkeit kann schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn).
- Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn die stalkende Person Sie verfolgt oder in Ihre Wohnung eindringt) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
Wichtig ist daher auch, alles zu dokumentieren, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit die Betroffenen Fakten und Beweismittel haben.