Mittwoch, 16. Februar 2022

Wenn Erotikportale Minderjährige in Verträge locken

Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, wenden sich immer wieder Verbraucher an sie, weil ihre Kinder Forderungen und Mahnungen von Erotikplattformen erhalten haben. Diese hatten sich oft aus Neugierde angemeldet, ohne dass ihnen eine Kostenpflicht bewusst war.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollten Eltern die Forderungen nicht voreilig bezahlen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat bereits einen Anbieter aufgrund unzulässiger Vertragsbedingungen erfolgreich abgemahnt.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet exemplarisch über den Fall eines Jugendlichen, der sich bei einer Plattform anmeldete. Diese bewarb mit Videos, Kursen oder auch Flirtcoaches lernen zu können, wie Man(n) besser auf die Bedürfnisse der Frauen eingehen kann.

Dem Jungen war demnach nicht bewusst, dass eine Anmeldung mit Kosten verbunden war. Als dann aber immer mehr Forderungen und Mahnungen der Plattformbetreiber im E-Mail-Postfach landeten, suchte er sich Hilfe bei seinen Eltern.

Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der VZB, äußerte sich dazu: 

Betroffene Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und auf keinen Fall voreilig bezahlen, vielmehr sollten sie die Forderung genau prüfen. Wenn eine Rechnung an ein minderjähriges Kind gerichtet ist und die Erziehungsberechtigten dem Vertrag nicht zugestimmt haben, raten wir, die Forderung zurückweisen und im Zweifel Rechtsrat einzuholen.

Denn nur wer volljährig ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Bei Kindern und Jugendlichen ab sieben Jahren müssen die Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen. Die Ausnahme des Taschengeldparagrafen trifft in diesen Fällen regelmäßig nicht zu, da die Leistungen nicht sofort bewirkt wurden und die Rechnung des Anbieters erst im Nachhinein gesendet wird. 

Zusätzlich rät die Verbraucherschüzterin den Eltern unbedingt, solche Themen präventiv mit ihren Kindern anzusprechen und das Thema Internetnutzung offen zu diskutieren.

Zu den Themen "Verträge, Reklamation, Abzocke" hat die Verbraucherzentrale hier Beispiele, hilfreiche Infos und Tipps zusammengestellt:

                            ➝  verbraucherzentrale.de/vertraege-reklamation/abzocke

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