Samstag, 12. Februar 2022

Geschenk zum Valentinstag: kann man Parfum zurückgeben?

Neben Blumen und Pralinen werden am Valentinstag gerne auch Kosmetikartikel verschenkt; z.B. ein besonderer Duft oder ein hochwertiges Aftershave. Und falls das Geschenk dann doch nicht gefällt, setzten viele Verbraucher auf das Widerrufsrecht. 

Das Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nur beim Online-Handel (Versandhandel). Im stationären Einzelhandel ist der Umtausch nur möglich, wenn der Händler die Ware freiwillig zurücknimmt. Denn im Handel vor Ort gilt grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Doch auch beim Online-Kauf ist der Widerruf bei Parfum ein Problem. Denn bei versiegelten Produkten und Hygieneartikel ist das Widerrufsrecht meist ausgenommen

Entscheidend ist, ob ein Produkt nach dem Kauf bereits verwendet und damit entsiegelt wurde. Die Ware kann nach der Rücknahme somit nicht mehr bedenkenlos weiterverkauft werden.

Ist ein Produkt mangelhaft, gibt es zwar immer Gewährleistungsansprüche - allerdings reicht der subjektive Eindruck oder das Nichtgefallen meist nicht aus, um einen Gewährleistungsanspruch bei Kosmetikprodukten geltend zu machen. Hier kommt es auf die Aussagen in der Werbung oder zugesicherte Eigenschaften an. Verbraucher müssten dann aber beweisen, dass das Produkt vom versprochenen Zustand abweicht.

Auch im Falle einer Unverträglichkeit oder einer allergischen Reaktion ist es für Betroffene schwierig, den Kaufpreis zurückzubekommen. Denn die Unverträglichkeit sagt zunächst nichts über die Qualität des Produktes aus und ist zudem sehr individuell.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen,

Weitere Informationen zu Umtausch- und Widerrufsrecht unter: 

                                     ➝  www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/recht-auf-umtausch

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