Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert darüber, dass der Reise-Riese Unister vorläufige Insolvenz angemeldet hat. Unister betreibt rund 40 Portale wie Ab-in-den-Urlaub.de und fluege.de. Laut Insolvenzverwalter soll das operative Geschäft dennoch fortgeführt werden.
Allerdings: Die Aussage des Insolvenzverwalters lässt laut Verbraucherzentrale keinen Rückschluss darauf zu, ob bereits gezahltes Geld an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet wurde. (Da Unister im Urlaubsgeschäft nur als Vermittler auftritt, ist der eigentliche Geschäftspartner bei Buchungen der Anbieter wie z.B. die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter.)
Die Verbraucherzentrale rät: "Treten Sie zu Flügen und/oder Unterkünften im Zweifel in Kontakt mit dem eigentlichen Anbieter und versichern Sie sich, dass die Reise angetreten werden kann."
Quelle und mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...