Die Gefährdungslage durch die aktuellen Cyber-Angriffe mit der Ransomware „WannaCry“ ist unverändert: Die Schadsoftware ist weiterhin im Umlauf, es kann keine Entwarnung gegeben werden.
BSI-Präsident Arne Schönbohm hierzu: "Wir gehen davon aus, dass die Täter und Trittbrettfahrer immer neue Varianten in Umlauf bringen. Wichtigste Schutzmaßnahme ist es, das bereits seit Monaten verfügbare Sicherheitsupdate von Microsoft einzuspielen. Zudem sollten aktuelle Virenschutz-Lösungen eingesetzt werden.
Betroffene Unternehmen rufen wir auf, sich über die etablierten Meldekanäle vertraulich an das BSI zu wenden. In keinem Fall sollten Betroffene auf die Lösegeldforderungen eingehen.“
Handlungsempfehlungen des BSI und Sicherheitsmaßnahmen:
- Das Sicherheitsupdate von Microsoft vom 14. März 2017 (MS17-010) steht unter Microsoft-Sicherheitsbulletin MS17-010 – Kritisch zur Verfügung.
- Auch für ältere Windows-Versionen hat Microsoft einen Patch zur Verfügung gestellt: Customer Guidance for WannaCrypt attacks
- Handlungsempfehlungen des BSI sind abrufbar im Lagedossier Ransomware des BSI. Betroffene Unternehmen können sich per E-Mail unter meldestelle@bsi.bund.de an das BSI wenden. Betroffene Privatanwender können sich auf der Webseite „BSI für Bürger“ über Schutzmaßnahmen gegen Ransomware informieren oder erhalten beim Service-Center des BSI Hilfestellung.