Schon wieder bekommen Internetnutzer zur Zeit fragwürdige Zahlungserinnerungen oder Mahnungen. Darin werden sie aufgefordert, einen angeblich offenen Rechnungsbetrag von 84 bzw. 96 Euro zu zahlen. In der Mahnung steht, dass die Angeschriebenen einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung einer Datenbank abgeschlossen haben und die geschuldete Nutzungsgebühr für das zweite Vertragsjahr nicht gezahlt wurde.
In einer anderen Zahlungserinnerungen wird die angeblich vereinbarte Gebühr eines p2p-Internetangebotes eingefordert. Im Falle anhaltenden Zahlungsverzuges wird angedroht, die Forderung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro abzugeben. Quelle mit weiteren wichtigen Details und Link zu einem Musterbrief zur Abwehr der Forderung: vz Sachsen-Anhalt
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