Wer seinen Reisepass als EU-Bürger verlängern lassen will, der muss seit fast sechs jahren zwei Finger auf den Scanner legen. Diese Abdrücke werden zusammen mit dem biometrischen Passbild bei den Einwohnermeldeämtern gespeichert.
Ein Mann aus Bochum hatte am 8. November 2007, also eine Woche nachdem die neuen europäischen Passregeln auch in Deutschland zum Gesetz wurden, dagegen protestiert. Er wollte von der Stadtverwaltung einen neuen Reisepass haben, aber keine Fingerabdrücke abgeben. Die Stadt beruf sich auf eine Brüsseler Richtlinie von 2004. Also beschritt der Bochumer den Klageweg gegen die Brüsseler Richtlinie. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg entschied:
Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe ist rechtens
"Zwar stellt die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, doch sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern (...)"
Hier die komplette Mitteilung des Europäischen Gerichtshof zum herunterladen (PDF, 100.05 KB): curia.europa.eu
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