Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet, sind Verträge über Gewinnspieldienste künftig nur noch wirksam, wenn sie in Textform geschlossen werden. Allerdings: dies gilt nur für Anrufe, bei denen es um Gewinnspieldienste geht. Wird etwas anderes am Telefon angeboten (z.B. eine Versicherung, die Eintragung in eine Sperrliste zum Schutz vor Telefonwerbung oder einen Telefonvertrag), ist ein wirksamer Vertragsabschluss am Telefon immer noch möglich
Für unerlaubte Werbeanrufe können außerdem künftig Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Bisher lag die Grenze bei 50.000 Euro. Dies gilt auch, wenn der Anruf durch einen
Telefoncomputern erfolgt (bisher galt dies nur, wenn Menschen unerlaubte Werbeanrufe tätigen). Zudem sollen die Abmahngebühren bei Urheberrechtsverstößen durch Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerprogrammen künftig auf 155 € begrenzt werden. Der außergerichtliche Streitwert, nach dem sich diese Abmahngebühr bemisst, wird auf 1.000 Euro begrenzt. Allerdings sind aus "Billigkeitsgründen" im Einzelfall auch höhere Anwaltsgebühren erlaubt. Quelle mit weiteren Details und Links: vz Baden-Württemberg
Beliebteste Artikel
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen werden von den Banken gerne zusammen mit einem Kredit abgeschlossen. Auch Autohäuser, Elektronikf...
-
Ein Wespen- oder ein Hornissennest am Haus macht vielen Menschen Angst, sie wollen solche Nester so schnell wie möglich umsiedeln lassen (I...
-
Erinnerung Willst du immer weiter schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah, Lerne nur das Glück ergreifen, Denn das Glück ist immer da. ...
-
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Vermieter in diesem Jahr an den CO2-Kosten ihrer Mieter, die fü...
-
Das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnt vor einer Betrugsmasche, die in Stadt und Landkreis München aktuell vermehrt vorkommt. Es hand...