Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet: "Die Regulierung von Schäden, die Sturm Christian mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, übernimmt in der Regel die Versicherung. Waren Züge erheblich verspätet oder sind ausgefallen, haben Bahnreisende Anspruch auf Erstattung."
Welche Versicherung was unter welchen Umständen bezahlt und weitere, wichtige Hinweise für Betroffene gibt es hier: vz Baden-Württemberg
Mittwoch, 30. Oktober 2013
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