Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet: "Die Regulierung von Schäden, die Sturm Christian mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, übernimmt in der Regel die Versicherung. Waren Züge erheblich verspätet oder sind ausgefallen, haben Bahnreisende Anspruch auf Erstattung."
Welche Versicherung was unter welchen Umständen bezahlt und weitere, wichtige Hinweise für Betroffene gibt es hier: vz Baden-Württemberg
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Beliebteste Artikel
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen werden von den Banken gerne zusammen mit einem Kredit abgeschlossen. Auch Autohäuser, Elektronikf...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen. Über die Künstlersozialversicherung werde...
-
Der Zoll warnt vor dem Versand von gefälschten Zahlungsaufforderungen für angebliche Käufe auf der Plattform Zoll-Auktion: Beim Zoll gehen ...
-
Ein Wespen- oder ein Hornissennest am Haus macht vielen Menschen Angst, sie wollen solche Nester so schnell wie möglich umsiedeln lassen (I...